Auftragnehmer
flow IT e. U.
- Sitz
- Hirschengasse 17/11, 1060 Wien
- Firmenbuch
- FN 610451y, Handelsgericht Wien
- UID
- ATU79704018
- oi.ti-wolf@olleh
im Folgenden „flow IT“ oder „Auftragnehmer“
Fassung: November 2026. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern schließt flow IT nur auf Grundlage gesonderter Bedingungen ab.
Inhalt
- § 1Geltungsbereich
- § 2Angebote und Vertragsabschluss
- § 3Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
- § 4Leistungen Dritter, Open Source, Plugins und KI-Werkzeuge
- § 5Websites, Inhalte und rechtliche Anforderungen
- § 6Hosting, Domains, E-Mail, Wartung und Datensicherung
- § 7IT-Beratung
- § 8Termine und höhere Gewalt
- § 9Abnahme
- § 10Preise und Zahlung
- § 11Storno, Rücktritt und Kündigung
- § 12Nutzungsrechte, Quellcode, Zugangsdaten und Referenzen
- § 13Gewährleistung
- § 14Haftung
- § 15Schad- und Klagloshaltung
- § 16Datenschutz und Geheimhaltung
- § 17Schlussbestimmungen
§ 1Geltungsbereich
- 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen von flow IT gegenüber dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“), auch wenn bei späteren Verträgen nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung, abrufbar unter flow-it.io/agb.
- 1.2
Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder Lizenzbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn flow IT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Sie gelten nur, wenn flow IT ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- 1.3
Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung oder Rahmenvertrag) gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich von ihnen abweichen. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
- 1.4
Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Hosting, Wartung, Betreuung) kann flow IT diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gilt die Änderung als angenommen; flow IT weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Im Fall eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, das Dauerschuldverhältnis zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.
§ 2Angebote und Vertragsabschluss
- 2.1
Angebote, Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen von flow IT sind freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit (§ 1170a Abs 2 ABGB). Zeigt sich, dass der veranschlagte Aufwand um mehr als 15 % überschritten wird, informiert flow IT den Kunden; der Kunde kann in diesem Fall binnen 7 Tagen vom offenen Teil des Auftrags zurücktreten, andernfalls gilt die Überschreitung als genehmigt.
- 2.2
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von flow IT (E-Mail genügt) oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande. Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem angenommenen Angebot.
- 2.3
Mündliche Zusagen, Nebenabreden und Zusicherungen von Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn flow IT sie schriftlich bestätigt. Werbeaussagen, Präsentationen und Beispiele stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
- 2.4
Angebote, Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die flow IT vor Vertragsabschluss übergibt, bleiben geistiges Eigentum von flow IT. Sie dürfen ohne Zustimmung weder weitergegeben noch genutzt werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind sie auf Verlangen zurückzugeben bzw. zu löschen; für eine dennoch erfolgte Nutzung ist ein angemessenes Entgelt zu leisten.
§ 3Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
- 3.1
Gegenstand eines Auftrags können insbesondere sein: Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Websites, Webanwendungen und Software; Einrichtung und Betreuung von Content-Management-Systemen; Vermittlung und Betreuung von Hosting, Domains und E-Mail-Diensten; Wartung, Updates und Support; IT-Beratung, technische Analysen und Workshops.
- 3.2
flow IT erbringt Leistungen nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge. flow IT ist nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit zu prüfen.
- 3.3
Der Kunde wirkt im erforderlichen Ausmaß unentgeltlich mit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, stellt Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Testmöglichkeiten rechtzeitig bereit und erteilt Freigaben binnen 7 Tagen. Arbeitet der Kunde bereits auf einem Test- oder Produktivsystem, liegt die Sicherung seiner Echtdaten bei ihm.
- 3.4
Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete, unrichtige oder nachträglich geänderte Mitwirkung, Inhalte oder Vorgaben des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. flow IT gerät dadurch nicht in Verzug und verrechnet den Mehraufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen. Ruht ein Projekt aus Gründen auf Seiten des Kunden länger als 30 Tage, kann flow IT die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
- 3.5
Änderungs- und Zusatzwünsche nach Auftragserteilung (Change Requests) sind gesondert zu beauftragen und werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand verrechnet. Im Pauschalpreis sind, sofern nicht anders vereinbart, zwei Korrekturschleifen pro Entwurf enthalten.
- 3.6
Stellt sich heraus, dass die Ausführung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, zeigt flow IT dies an. Ändert der Kunde seine Vorgaben nicht entsprechend, kann flow IT die Ausführung ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten; die bis dahin angefallenen Leistungen und Kosten sind zu ersetzen.
- 3.7
flow IT schuldet bei Beratungs-, Support- und Wartungsleistungen ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich als Werk vereinbart ist.
§ 4Leistungen Dritter, Open Source, Plugins und KI-Werkzeuge
- 4.1
flow IT ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen Subunternehmer und Kunde entsteht dadurch nicht.
- 4.2
Websites und Software von flow IT beruhen regelmäßig auf Komponenten Dritter (z. B. WordPress, Next.js, Frameworks, Bibliotheken, Themes, Plugins, Schriftarten, APIs, Cloud- und SaaS-Dienste). Für diese gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. flow IT übernimmt für Funktion, Sicherheit, Verfügbarkeit, Fortbestand, Preisgestaltung und Lizenzkonformität solcher Komponenten keine Gewähr und keine Haftung; insbesondere nicht für Änderungen, Einstellungen oder Sicherheitslücken, die nach Übergabe beim jeweiligen Anbieter auftreten.
- 4.3
Kostenpflichtige Lizenzen Dritter werden, sofern nicht anders vereinbart, auf den Namen und auf Kosten des Kunden erworben. Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen und für Verlängerungen selbst verantwortlich.
- 4.4
Soweit flow IT Verträge mit Dritten (z. B. Hosting-, Domain- oder Softwareanbieter) im Namen des Kunden abschließt oder vermittelt, handelt flow IT nur als Vermittler. Ansprüche aus diesen Leistungen richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Dritten. Schließt flow IT solche Verträge im eigenen Namen, tritt flow IT seine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Dritten auf Verlangen an den Kunden ab; der Kunde wird sich vorrangig an den Dritten halten. Die Haftung von flow IT ist in diesem Fall auf das beschränkt, was flow IT vom Dritten tatsächlich erlangt.
- 4.5
flow IT kann bei der Leistungserbringung Werkzeuge auf Basis künstlicher Intelligenz (z. B. für Code, Texte, Bilder) einsetzen. Der Kunde stimmt dem zu. flow IT setzt dabei keine vertraulichen Daten des Kunden in Dienste ein, die diese zum Training verwenden, sofern dies nicht vereinbart ist. Für KI-generierte Inhalte, die der Kunde ausdrücklich anfordert, übernimmt flow IT keine Gewähr für Richtigkeit und Freiheit von Rechten Dritter.
§ 5Websites, Inhalte und rechtliche Anforderungen
- 5.1
Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er bereitstellt oder freigibt (Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Produktdaten). Er sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt und die Inhalte keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen. flow IT ist zu einer Prüfung nicht verpflichtet.
- 5.2
flow IT erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Zulässigkeit der Website und ihrer Inhalte, insbesondere hinsichtlich Impressum und Offenlegung (§ 5 ECG, § 25 MedienG), Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und Einbindung von Drittdiensten (DSGVO, TKG 2021), Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Konsumentenschutz- und berufsrechtlicher Vorschriften, hat der Kunde selbst bzw. durch einen Rechtsberater zu prüfen. Stellt flow IT Mustertexte, Cookie-Banner oder technische Voreinstellungen bereit, erfolgt dies ohne Gewähr für deren rechtliche Richtigkeit oder Vollständigkeit.
- 5.3
Eine barrierefreie Gestaltung im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) oder des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) sowie die Einhaltung bestimmter WCAG-Konformitätsstufen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Andernfalls obliegt die Prüfung, ob und welche Anforderungen für den Kunden gelten, dem Kunden.
- 5.4
flow IT schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Antwortsystemen, Besucherzahlen, Anfragen, Conversion-Raten oder Umsätze. Diese hängen von Faktoren ab, auf die flow IT keinen Einfluss hat.
- 5.5
Die Website wird für die bei Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) in Desktop- und Mobilansicht optimiert. Eine pixelgenaue Darstellung auf allen Geräten, in älteren Browsern oder nach späteren Browser-Updates ist nicht geschuldet.
- 5.6
Absolute Sicherheit gegen Angriffe, Schadsoftware, Spam oder Datenverlust kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Ohne gesonderten Wartungsvertrag ist der Kunde nach Übergabe selbst für Updates, Sicherheitspatches, Backups und Überwachung verantwortlich. Schäden aus unterlassenen Updates gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6Hosting, Domains, E-Mail, Wartung und Datensicherung
- 6.1
Hosting-, Server-, E-Mail- und Cloud-Leistungen werden durch Drittanbieter (z. B. Rechenzentrumsbetreiber, Hosting- und Plattformanbieter) erbracht; § 4.4 gilt. flow IT schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern kein schriftliches Service Level Agreement vereinbart ist. Wartungsfenster, Störungen und Ausfälle bei Drittanbietern begründen keine Ansprüche gegen flow IT.
- 6.2
Bei Domains kommt der Vertrag über Registrierung und Führung ausschließlich zwischen dem Kunden als Domaininhaber und der jeweiligen Registrierungsstelle bzw. dem Registrar zustande; deren Bedingungen gelten. flow IT übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Zuteilung oder Fortbestand einer Domain und prüft nicht, ob eine Domain Namens-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Für Umzüge, Transfers und DNS-Änderungen ist der Kunde zur Mitwirkung (insbesondere Bestätigung von Inhaber-E-Mails und Auth-Codes) verpflichtet; Ausfallzeiten während eines Transfers sind technisch bedingt möglich.
- 6.3
Datensicherungen schuldet flow IT nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Auch dann ist der Kunde verpflichtet, eigene regelmäßige Sicherungen seiner Daten, Inhalte und Datenbanken anzufertigen. Vor Arbeiten an bestehenden Systemen ist flow IT berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien anzufertigen.
- 6.4
Der Kunde darf Hosting- und E-Mail-Dienste nur rechtmäßig und im üblichen Rahmen nutzen. Insbesondere sind rechtswidrige Inhalte, Massen- oder Spam-Mails und ressourcenintensive Skripte unzulässig. flow IT ist berechtigt, Dienste bei Verstößen, bei Gefährdung der Systemsicherheit, bei behördlicher Aufforderung oder bei Zahlungsverzug ganz oder teilweise zu sperren, ohne dass dadurch die Entgeltpflicht entfällt.
- 6.5
Wartungs- und Betreuungsleistungen umfassen nur die im Wartungsvertrag genannten Tätigkeiten und Reaktionszeiten. Reaktionszeiten sind keine Behebungszeiten. Nicht umfasst sind insbesondere Weiterentwicklungen, Fehler durch Eingriffe des Kunden oder Dritter sowie inkompatible Updates von Drittkomponenten.
- 6.6
Nach Ende eines Hosting- oder Wartungsvertrags ist flow IT nicht mehr zur Leistung verpflichtet und berechtigt, gespeicherte Daten 30 Tage nach Vertragsende zu löschen. Für die rechtzeitige Sicherung und Übernahme seiner Daten ist der Kunde verantwortlich. Eine Migration zu einem anderen Anbieter wird nach Aufwand verrechnet.
§ 7IT-Beratung
- 7.1
Beratungsleistungen, Analysen, Gutachten, Architektur- und Technologieempfehlungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden erteilten Informationen und des zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Stands der Technik. Später eintretende technische, rechtliche oder marktbezogene Änderungen sind nicht zu berücksichtigen.
- 7.2
Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen sowie deren Folgen liegt ausschließlich beim Kunden. flow IT übernimmt keine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Erfolg der Beratung.
- 7.3
Interim-, CTO- oder Projektleitungsfunktionen übt flow IT als selbständiger Auftragnehmer aus. flow IT übernimmt dabei keine Organfunktion, keine Weisungsbefugnis gegenüber Dritten und keine Verantwortung für Entscheidungen der Geschäftsführung des Kunden.
§ 8Termine und höhere Gewalt
- 8.1
Termine und Fristen sind unverbindliche Zielvorgaben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Fixtermine vereinbart sind. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden nach § 3 voraus und verlängern sich um die Dauer von Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
- 8.2
Höhere Gewalt und sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von flow IT (insbesondere Ausfälle oder Störungen bei Drittanbietern, Cyberangriffe, Netz- und Stromausfälle, Krankheit des Inhabers, behördliche Maßnahmen) befreien flow IT für ihre Dauer von der Leistungspflicht und berechtigen zur Neufestsetzung von Terminen. Dauern sie länger als drei Monate, können beide Parteien vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
- 8.3
Bei Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Termins aus alleinigem Verschulden von flow IT kann der Kunde nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom noch nicht erbrachten Teil zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs sind im Rahmen von § 14 beschränkt.
- 8.4
flow IT ist zu Teilleistungen und Teilrechnungen berechtigt.
§ 9Abnahme
- 9.1
Werkleistungen (insbesondere Websites und individuelle Software) sind vom Kunden binnen 14 Tagen ab Bereitstellung zur Abnahme (z. B. auf einer Testumgebung) zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden, das sind Mängel, die einen Betrieb unmöglich machen oder erheblich einschränken. Wesentliche Mängel sind innerhalb der Prüffrist schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert zu melden.
- 9.2
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich meldet, wenn er die Leistung produktiv nutzt (insbesondere bei Veröffentlichung der Website, Liveschaltung oder Umstellung der Domain) oder wenn er die Schlussrechnung ohne Vorbehalt bezahlt.
- 9.3
Unwesentliche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung behoben und berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder zur Zurückbehaltung von Zahlungen. Bei Teilleistungen ist eine Teilabnahme möglich.
§ 10Preise und Zahlung
- 10.1
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, wird nach tatsächlichem Aufwand zu den bei Leistungserbringung gültigen Stundensätzen in Abrechnungseinheiten von 15 Minuten verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit; Reise- und Nächtigungskosten werden gesondert verrechnet.
- 10.2
Für auf Wunsch des Kunden erbrachte Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) gelten Zuschläge von 50 %, an Wochenenden, Feiertagen und zwischen 20 und 6 Uhr von 100 %.
- 10.3
flow IT ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts vor Leistungsbeginn sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen. Laufende Entgelte (Hosting, Wartung, Lizenzen) sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu bezahlen.
- 10.4
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde stimmt dem zu. Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt; flow IT weist auf der Rechnung auf diese Frist hin.
- 10.5
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Zusätzlich sind der Pauschalbetrag von EUR 40 gemäß § 458 UGB sowie alle zweckmäßigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
- 10.6
Bei Zahlungsverzug ist flow IT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von 7 Tagen sämtliche laufenden Arbeiten einzustellen, Zugänge, Hosting- und sonstige Dienste zu sperren, offene Forderungen aus allen Aufträgen sofort fällig zu stellen und weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Daraus entstehende Nachteile gehen zu Lasten des Kunden.
- 10.7
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind von flow IT schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
- 10.8
Laufende Entgelte und Stundensätze sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria (oder dem an seine Stelle tretenden Index). Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Wert. flow IT kann die Entgelte jeweils zum 1. Jänner entsprechend anpassen. Eine unterlassene Anpassung gilt nicht als Verzicht. Preiserhöhungen von Drittanbietern (z. B. Hosting, Domains, Lizenzen) werden in vollem Umfang weiterverrechnet.
§ 11Storno, Rücktritt und Kündigung
- 11.1
Eine Stornierung durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von flow IT möglich. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten sowie eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts zu bezahlen. Anstelle der Stornogebühr kann flow IT das Entgelt gemäß § 1168 ABGB (vereinbartes Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen) verlangen.
- 11.2
flow IT ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen, wenn der Kunde trotz Nachfrist seine Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten verletzt, begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen und er weder Vorauszahlung noch Sicherheit leistet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens abgewiesen wird, oder er Leistungen für rechtswidrige Zwecke nutzt. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen; weitergehende Ansprüche von flow IT bleiben unberührt.
- 11.3
Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Hosting, Wartung, Betreuung) werden, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. Bereits bezahlte Entgelte für Drittleistungen werden bei vorzeitiger Beendigung nicht erstattet.
§ 12Nutzungsrechte, Quellcode, Zugangsdaten und Referenzen
- 12.1
Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von flow IT erstellten Leistungen (Konzepte, Designs, Code, Dokumentation) verbleiben bei flow IT. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht (Werknutzungsbewilligung), die Leistung für den vertraglich vorgesehenen Zweck im eigenen Unternehmen zu nutzen. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet; bei Zahlungsverzug kann flow IT sie untersagen und die Leistung offline nehmen.
- 12.2
Weitergehende Rechte (insbesondere exklusive Rechte, das Recht zur Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Weiterverwertung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Werden exklusive Rechte vereinbart, betrifft dies nicht wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken, Vorlagen und das allgemeine Know-how von flow IT, die flow IT weiterhin uneingeschränkt nutzen darf.
- 12.3
Der Quellcode, Entwurfs- und Zwischenergebnisse sowie Rohdaten werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und sämtliche Forderungen bezahlt sind. Für Komponenten Dritter gilt § 4.2; deren Lizenzbedingungen gehen vor.
- 12.4
Administrative Zugangsdaten und Passwörter zu individuell erstellten Leistungen werden dem Kunden nur übergeben, wenn sämtliche Forderungen bezahlt sind. Mit der Übergabe von Administratorzugängen bzw. Eingriffen des Kunden oder Dritter in Code, Konfiguration oder Server entfallen für die betroffenen Teile Gewährleistung und Haftung von flow IT, soweit der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel nicht auf den Eingriff zurückzuführen ist. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
- 12.5
Durch Mitwirkung des Kunden entsteht keine Miturheberschaft. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus berechtigt flow IT zu einem angemessenen Entgelt, mindestens in Höhe des doppelten üblichen Lizenzentgelts, sowie zu Schadenersatz.
- 12.6
flow IT ist berechtigt, auf den erstellten Websites einen dezenten Herstellervermerk mit Link anzubringen und den Kunden mit Namen, Logo und Abbildungen der Leistung als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
§ 13Gewährleistung
- 13.1
flow IT leistet Gewähr dafür, dass die Leistung bei Übergabe die in der schriftlichen Leistungsbeschreibung vereinbarten Eigenschaften aufweist. Darüber hinausgehende Eigenschaften gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
- 13.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe bzw. Abnahme. Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren jedenfalls einen Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB, die Einrede gemäß § 933 Abs 3 ABGB sowie Rückgriffsansprüche gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
- 13.3
Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen ab Erkennbarkeit, schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert zu rügen (§§ 377, 378 UGB gelten sinngemäß auch für Werkleistungen). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, sind Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie Irrtum ausgeschlossen.
- 13.4
flow IT ist nach eigener Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt; diese haben jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Der Kunde hat flow IT dafür den erforderlichen Zugang und angemessene Zeit, mindestens jedoch zwei Verbesserungsversuche, einzuräumen.
- 13.5
Die Gewährleistung entfällt bzw. ist ausgeschlossen für Mängel, die zurückzuführen sind auf: Eingriffe oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte; Inhalte, Vorgaben, Daten oder Beistellungen des Kunden; Updates, Änderungen oder Fehler von Komponenten und Diensten Dritter (§ 4.2); unsachgemäße Bedienung oder Betrieb außerhalb der vereinbarten Umgebung; unterlassene Updates und Wartung; natürliche technische Weiterentwicklung (z. B. neue Browser- oder Betriebssystemversionen).
- 13.6
Betrifft ein Auftrag die Änderung oder Ergänzung bestehender Systeme, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Für das ursprüngliche System lebt keine Gewährleistung auf.
- 13.7
Für Open-Source-, kostenlos überlassene und Drittsoftware übernimmt flow IT keine Gewähr (§ 4.2). Eine Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG sowie jede sonstige Pflicht zu Updates nach Übergabe ist ausgeschlossen, sofern nicht ein Wartungsvertrag besteht.
- 13.8
Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht vorliegt oder nicht von flow IT zu vertreten ist, wird der Aufwand für Fehlersuche und Behebung nach den gültigen Stundensätzen verrechnet.
§ 14Haftung
- 14.1
flow IT haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen von flow IT verursacht werden.
- 14.2
Das Vorliegen von Verschulden und grober Fahrlässigkeit ist vom Kunden zu beweisen; § 1298 ABGB findet insoweit keine Anwendung.
- 14.3
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung je Schadensfall und für alle Schadensfälle aus einem Auftrag insgesamt mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags (Netto-Entgelt laut Angebot bzw. Rechnung) begrenzt. Bei Abrechnung nach Aufwand gilt als Auftragswert das für die schadensursächliche Leistung tatsächlich verrechnete Netto-Entgelt, bei Dauerschuldverhältnissen das Netto-Entgelt der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis.
- 14.4
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Kosten und Verluste aus Betriebsunterbrechung oder Nichtverfügbarkeit von Websites und Diensten, Datenverlust, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter sowie Geldbußen, Strafen und Abmahnkosten (z. B. nach DSGVO, UWG oder Urheberrecht), ist ausgeschlossen.
- 14.5
Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet flow IT, soweit die Haftung nicht ohnehin ausgeschlossen ist, nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus ordnungsgemäß vom Kunden angefertigten, aktuellen Sicherungskopien erforderlich ist. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung von flow IT vereinbart, ist die Haftung mit 10 % des Netto-Auftragswerts je Schadensfall begrenzt.
- 14.6
flow IT haftet nicht für Schäden, die auf Komponenten, Leistungen oder Ausfälle Dritter (§§ 4 und 6), auf Inhalte, Vorgaben oder Mitwirkungsversäumnisse des Kunden, auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf unterlassene Updates oder Sicherungen durch den Kunden, auf Angriffe Dritter (z. B. Hacking, Schadsoftware) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
- 14.7
Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verlust binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab dem schadensstiftenden Ereignis. Schäden sind flow IT unverzüglich schriftlich anzuzeigen; der Kunde hat alles Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.
- 14.8
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Regressansprüche des Kunden aus dem Titel der Produkthaftung gegen flow IT sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von flow IT verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
- 14.9
Soweit die Haftung von flow IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Inhabers, der Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von flow IT.
- 14.10
Weitergehende als die in diesen AGB genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
§ 15Schad- und Klagloshaltung
- 15.1
Der Kunde hält flow IT gegenüber allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden) schad- und klaglos, die gegen flow IT wegen Inhalten, Daten, Vorgaben oder Anweisungen des Kunden, wegen der rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) durch den Kunden erhoben werden.
- 15.2
Die Schad- und Klagloshaltung umfasst insbesondere Schadenersatz, Entgelte, Geldbußen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten in tarifmäßiger Höhe).
- 15.3
flow IT informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche. Der Kunde unterstützt flow IT bei der Abwehr auf eigene Kosten mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen.
§ 16Datenschutz und Geheimhaltung
- 16.1
Der Kunde ist für die über seine Websites, Anwendungen und Systeme verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Soweit flow IT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (Art 28 DSGVO) ab, der diesen AGB vorgeht. Der Kunde stimmt dem Einsatz der für die Leistung erforderlichen Sub-Auftragsverarbeiter (insbesondere Hosting- und Cloud-Anbieter) zu. Informationen zur Verarbeitung der Daten des Kunden durch flow IT enthält die Datenschutzerklärung auf flow-it.io.
- 16.2
Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, die der Empfänger bereits rechtmäßig kannte oder unabhängig entwickelt hat, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind. Subunternehmer von flow IT, die einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen, gelten nicht als Dritte. Angebote und Preise von flow IT sind vom Kunden vertraulich zu behandeln.
§ 17Schlussbestimmungen
- 17.1
Erfüllungsort ist der Sitz von flow IT in Wien.
- 17.2
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- 17.3
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, ist ausschließlich das für 1060 Wien sachlich zuständige Gericht zuständig. flow IT ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
- 17.4
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Vertragssprache ist Deutsch.
- 17.5
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von flow IT auf Dritte übertragen. flow IT ist berechtigt, Forderungen abzutreten und Verträge im Rahmen einer Unternehmensübertragung (§ 38 UGB) zu übertragen.
- 17.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; dies gilt insbesondere für Haftungsbeschränkungen, die im höchstzulässigen Ausmaß aufrecht bleiben sollen.
flow IT e. U. · Fassung: November 2026